Tödliche Unfälle in der Dämmerung

      Tödliche Unfälle in der Dämmerung

      Hallo zusammen,
      in der letzten "Radwelt" der Zeitung vom ADFC ist ein sehr interessanter Bericht über Beleuchtungsvorschriften und Unfallschuldentscheiden. Daraus wird klar, das es bei Unfällen in der Dämmerung und in der Dunkelheit für Radler, die keine Beleuchtung am Rad haben, wie auch immer, rechtlich keinen Spielraum gibt ! Auch wenn man den Unfall nicht verursacht hat, ist man zumindest teilschuldig, oder sogar vollschuldig. Einige Beispiele sind darin aufgeführt.
      Andersherum:
      Wenn man einen Unfall hatte und eine Beleuchtungsanlage mit am Rad hatte, die aber laut Aussage des Unfallgegners nicht angeschaltet war, oder richtig funktionierte, wird die als vermutlich funktional eingestuft !
      Auch das oft geliebte Argument "man sei auf Trainingsfahrt" ist nicht stichhaltig. Batterielampen müssen nur unmittelbar bei Rennveranstaltungen nicht am Rad sein, das schreiben die dort jedenfalls.

      Falls das noch genauer interessiert, kann ich mal die wesentlichen Sachen dort zusammenfassen und hier reinstellen.

      Viele Grüße Jürgen