StVO

      Heute bin ich mit meinem Esprit in Frankfurt-Schwanheim in eine Verkehrkontrolle geraten.
      Die Polizisten waren sehr nett und machten grosse Augen. :shock:

      Aber leider:
      kein Licht, keine Reflektoren, keine Schutzbleche.
      Ich wurde verwarnt, musste aber keine Strafe zahlen.
      Mit einem Augenzwinkern wurde ich wieder entlassen.

      Blöde Jahreszeit.

      Was wäre eurer Meinung nach die minimale Grundausstattung ?
      Könnte man die Rennradregelung anwenden ?

      Gruss
      Peter
      Hallo,

      du sprichst ein Problem an, dessen Ausgang sehr viel mit Sympathie und Antipathie, oder sagen wir lieber Verständnis und Unverständnis zu tun hat.
      Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber die Beleuchtung eines der vermeintlich schwächsten Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen (Fahrbahnen) auf 6 Volt und 3 Watt begrenzt, anstatt sinnigerweise den Leistungsspielraum von Beleuchtungseinrichtungen an Fahrrädern nach oben zu öffnen, womit augenscheinlich eine immenser Sicherheitsgewinn verbunden wäre...
      Die Gesetzeslage der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ist eindeutig, wenn auch schwachsinnig:

      [b]§ 67 StVZO:Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern[/b][u][/u]

      (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

      (2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

      (3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

      (4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

      1. einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

      2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

      3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

      (5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

      (6) Fahrradpedale müssen mit nach vom und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

      (7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

      1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

      2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

      kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

      (8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

      (9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.

      (10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

      (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

      1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

      2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

      3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

      4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

      Mein Tip:

      Berufe dich auf § 67, Abs.11 der StVZO welcher die Beleuchtung von Rennrädern regelt:

      1. Mache dem Ordnungshüter plausibel, dass dein Moulton ein handgefertigtes Rad ist, welches lediglich zu Sportzwecken entwickelt wurde und dir auch nur zu diesem Trainingszwecke zu Verfügung steht.

      2. Versichere glaubhaft, dass dein Moulton garantiert weniger als 11 kg wiegt. (ich habe noch keinen wachtmeister gesehen, der eine mobile Waage mit sich führt, oder ein Fahrrad zur Amtlichen Wäägung auf eine geeichte Waage verbracht hat.

      Davon abgesehen ist die 11kg-Marke ja mit ein wenig finanziellem Aufwand und gutem Willen durchaus auch für ein Alltagsrad zu erreichen.
      Aber für diese Thema gibt es dann ganz andere Spezialisten in diesem Forum, die dir sicherlich mit Rat und Tat zur Seite stehen werden.

      Also: StVZO konforme Batterieleuchte vorne und hinten ans Rad oder tagsüber in die Satteltasche und alles wird gut!!!


      Gruß
      Michael
      Casa Selva multiarts GbR
      Maren Gerards & Michael Förster
      Klassische Reitkunst und Hufgesundheit am
      Vorbild der Natur
      58456 Witten, Rüsbergstrasse 64
      02302-277774 o. 0163-2777740
      [url]http://www.casaselva.de[/url]
      Hallo Michael,
      danke für die Erklärung.
      Das war für mich das erste mal mit dem Fahrrad kontrolliert zu werden.
      Nach der Rennradregelung hatte ich den Polizisten gefragt,
      ich glaube er wäre auch nicht abgeneigt gewesen es zu akzeptieren,
      aber Funzeln hatte ich natürlich nicht dabei, am helllichten Tag.
      Ich wohne ja auch im wilden Taunus, da ahnt man die Anwesenheit
      von Gesetzeshütern ja nur an den Starenkästen, Zetteln an der Windschutzscheibe
      und bei Banküberfällen.

      Nun gut, muss ich mir eine Leuchte mit Prüfzeichen zulegen,
      ich will ja auch weiterhin mal in zivilisierten Städten herumfahren.

      Schönen Gruss
      Peter
      hallo peter!


      die stvzo-debatte hatten wir ja schonmal im beleuchtungsthread angerissen...

      muß sagen, bin ganz froh, zugelassene lampen zu haben, die auch noch ordentlich leuchten. die aktive sicht und vor allem die passive sichtbarkeit bei der b+m ixon iq ist echt gut. habe auch die rückleuchte.

      klar nerven manche bestimmungen, aber manches macht auch sinn. grobe schätzung: hier in düsseldorf fahren 80% der radler ohne oder mit falscher beleuchtung rum. die zunehmenden blinklampen nerven und blenden einfach nur, vor allem nach vorne, wenn sie richtig hell sind . (die strobe einstellung an taschenlampen wird zb. von der amerikanischen polizei zur desorientierung des gegenübers eingesetzt.)

      in ner richtigen kontrolle war ich noch nie, aber freue mich einfach an der guten leuchte, wenn ich durch die nacht fahre! tags hab ich sie, muß ich zugeben, auch oft nich dabei :roll:


      LG und gute fahrt

      klaus
      Jaja, die Polizei, dein Freund und Helfer. Die scheinen momentan deutschlandweit Fahrradkontrollen durchzuführen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit, latürnich.

      Am einfachsten ist schlicht und ergreifend zahlen & weiterfahren. So würde ich das für fehlendes Reflektorengeraffel machen, weil das Zeugs häßlich und bis auf Richtung nach hinten, unnütz ist. (Kostet glaube ich einen Zehner) Aber eine Akkuleuchte habe ich eigentlich immer dabei. Die nach hinten ist sogar festgeschraubt. An einem Alltagrad hingegen halte ich einen Nabendynamo für unverzichtbar.

      Gruss,

      Gero
      Hallo,
      ich denke die Positionen sind nun bekannt.
      Wir könnten uns nun auch noch herrlich über Helme austauschen.

      Mit 16 war ich auf einem totalen
      Form follows function/Bauhaus/Clean configuration/kein Gramm zuviel-Trip
      und hatte mir von meinem Lehrgeld ein Reynolds 531-Rennrad mit DuraAce
      zusammengebaut.
      Und bin dann mit dem nackigen Rad zu Arbeit.
      Nachts in Bremen am Werdersee entlang,
      habe mich hinter einer Wehrmauer vor der Polizei versteckt.
      Bei meinem Handeln war mir immer klar, für andere nicht sichtbar zu sein,
      und habe mich entsprechend vorsichtig vorrausschauend verhalten.
      Damals gab es noch den 7.Sinn im Fernsehen, ich habe es verschlungen.
      Motorradfahren stellt auch diesen Anspruch: Denke oder stirb !!

      So extrem brauche ich das nicht mehr,
      aber für mich entsteht Sicherheit im Kopf.
      Und das mag ich mir nicht vorschreiben lassen.
      LG
      Peter
      > seitliche reflektoren: hässlich ok., aber unnütz? was macht dich da so sicher?

      Sie sind deshalb unnütz, weil sie nur von der Seite sichtbar sind und von der Seite ein Fahrrad nur in den seltensten Fällen angeleuchet wird: An einer Kreuzung steht das seitlich anleuchtende Auto hoffentlich schon. Bei einer Straßenüberquerung hat der Radfahrer hoffentlich vorher nach den viel intensiver leuchtenden Autos Ausschau gehalten.

      Laut Werbetext der 3M-Speichenreflektorstäbchen reichen die von Reflektoren erzeugten Reflexionen ungefähr 80m weit. Wenn wir das mal als Anhalteweg nehmen, kommen wir auf eine Geschwindigkeit von ca. 90km/h, aus der der Autofahrer beim Erkennen eines Radfahrers von der Seite noch rechtzeitig anhalten kann. Wie wir alle wissen, gilt auf Landstraßen Tempo 100.

      Aber der Radfahrer bewegt sich ja auch, mit sagen wir mal 20km/h. Das sind 5,55m/s. Nehmen wir mal den obigen Autofahrer. Zum Anhalten braucht er 4,5 Sekunden. in dieser Zeit ist der Radfahrer knappe 25m weitergefahren. Also weit aus der Gefahrenzone heraus.

      Kurzum: Wenn der Radfahrer von der Seite gesehen wird, ist es entweder zu spät zum Bremsen, da helfen dann Seitenreflektoren auch nix mehr. Oder aber der Radfahrer ist im Laufe des Bremsmanövers wieder aus der Gefahrenzone heraus. Das wäre dann auch ohne Reflektoren gut gegangen.

      Gruss,

      Gero

      "Kingpin" schrieb:

      erzähl mal bitte mehr.....


      Rennräder: (im Sinne der öster. STVO):

      Eigengewicht: höchstens 12 kg
      Rennlenker:
      Es gibt aber keine Definition eines "Rennlenkers"
      Äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm
      äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

      Und mehr erlaubt ist insofern, als daß bei etlichen Vorschriften (insbesodnere bei den Reflektoren am Pedal, vor und zurück) dabeisteht: 'oder gleichwertige Maßnahmen'.

      Man kann daher den vorderen weißen Rückstrahler durch eine Folie ersetzen, die Pedalreflektoren durch ebensolches an den Kurbeln.

      Praxis ist aber, daß die Polizei bei uns recht verständnisvoll mit Radlfahrern umgeht.
      Gruß aus Linz
      PeLu
      Also sobald ich mich schneller als zu Fuß im öffentlichen Straßenverkehr bewege, achte ich auch auf meine Sicherheit, denn ein blöder Unfall mit vielleicht schwerwiegenden Folgen ist es mir nicht wert.

      Für mich ist eine Leuchte das Mindeste. Ich nehme mir auch vor, mit Helm zu fahren auch wenn ich damit dreinschau wie ein Idiot aber lieber blöd ausschauen als .. na ihr wisst schon.